Mit unserem Team wollen wir die Bürger*innen dieser Stadt überzeugen, am 14. März GRÜN zu wählen. Unterstützen Sie uns dabei mit Ihrer Spende! Sie können für Plakate oder anderes Material spenden, Sie können einfach Geld überweisen oder auch etwas von Ihrere kostbaren Zeit schenken und sich im Wahlkampf engagieren.
Jeder Beitrag hilft. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Dies Sachen können Sie – neben Zeit und Geld – spenden:
Großflächenplakate
A1-Plakate
Livestream-Veranstaltungen und Video-Content
Infostand-Komplett-Set
Give-Aways-Set
Füllen Sie das bitte folgende Formular aus:
Spenden und Steuern: rechtliche Informationen
Parteispenden sind Sonderausgaben: Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG: Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 Prozent steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG: Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften: Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen.