Briefwahl

Briefwahl bei der Kommunalwahl 2024

Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt.

Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen oder wer in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, hat dafür mehrere Antragsformen zur Verfügung:

  • QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
  • Online-Antrag – hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (ggf. abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden.
  • Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages.
  • Per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de unter Angabe des Namens, des Vornamens, des Geburtsdatums, der Adresse und gegebenenfalls der abweichenden Versandanschrift.
  • Durch schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag.

Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an den Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.

Auch in den Außenstellen der Bürgerämter können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 7. Juni 2024 während der individuellen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 8. Juni 2024 von 10 bis 12 Uhr durch die Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 9. Juni 2024; 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.

Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220 oder per Mail unter Wahldienststelle@Heidelberg.de.

Wann erhalte ich eine Wahlbenachrichtigung?

Allen Wahlberechtigten, die für die Europa- und Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen sind, wird bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 19. Mai 2024 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.

Wer bis zu dem vorgenannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 58-42220 erkundigen.

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.

Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, können daraufhin innerhalb der Einsichtsfrist (Montag, 20. Mai 2024 bis Freitag, 24. Mai 2024 während den Öffnungszeiten (Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr) bei der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Dies sind alle

  • Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, sogenannte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrages vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden),
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind oder früher schon einmal in Heidelberg gewohnt haben und innerhalb von drei Jahren wieder zugezogen sind und
  • ihr Wahlrecht nicht verloren haben.

Mehr Informationen zur Kommunalwahl 2024 auf den Seiten der Stadt Heidelberg. Weitere Infos zur Europawahl gibt es hier.