„Ehe für alle“: Hochzeit mit 44 Paaren in der Heidelberger Stadthalle
Die Traurede von Bürgermeister Wolfgang Erichson vom 26.11.2017 im Wortlaut:
Liebe Paare,
im Namen der Stadt Heidelberg begrüße ich Euch alle ganz herzlich im Ballsaal der Stadthalle zu einer wohl bundesweit einzigartigen Zeremonie.
Seit Jahren ist es mir ein persönliches Anliegen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften offiziell in meiner Funktion als Bürgermeister zu begleiten und zu beurkunden, denn dies ist ein ganz wichtiger Beitrag auf dem Schritt von gesellschaftlicher Toleranz zu Akzeptanz.
Seit 2001 haben sich im Heidelberger Standesamt 321 Paare, davon 137 Frauenpaare und 183 Männerpaare verpartnern lassen. Davon sind 120 Paare von mir persönlich getraut worden und von 44 Paaren, die hier heute anwesend sind, habe ich 37 Paare persönnich verpartnert.
Ich denke, dass es eine gute Idee war, anzubieten, dass möglichst viele Paare gemeinsam diese Zeremonie zur Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft feiern.
Wir hätten noch viel mehr sein können, und ich kann natürlich verstehen, dass es Paare gibt, die bei der Umwandlungszeremonie gern ihre Lieben dabeihätten. Aber dies hätte diesen besonderen Charakter der Veranstaltung gesprengt und dann wäre es wirklich die vermeintliche „Massenzeremonie“ geworden. Aber wir konnten allen anderen Paaren individuelle Termine anbieten. Umso mehr freue ich mich, dass heute 44 Paare (27 Männerpaare und 17 Frauenpaare) dabei sein wol-len.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterin-nen und Mitarbeitern des Standesamtes, die heute freiwillig dabei sind, damit wir allen Paare wirklich ein-zeln das Ja-Wort abnehmen können.
Ich bedanke mich bei Heidelberg Marketing, dass Sie so unbürokratisch bereit waren, uns Ihren Ballsaal zur Verfügung zu stellen und alles zu organisieren, damit wir nachher noch gemeinsam feiern können.
Es war ein langer Weg bis zur Ehe für alle!
Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (Ehe-öffnungsG) vom 20. Juli 2017 ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Das, was wir hier heute gemeinsam tun, wird im Gesetzestext wie folgen beschrieben:
„Bestehende Lebenspartnerschaften werden in Ehen umgewandelt, wenn die Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beim Standesamt erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.“
Etwa 43.000 Lebenspartnerschaften gibt es in Deutschland. Wer will, kann diese nun in eine Ehe umwandeln lassen.
Wer noch nicht verpartnert ist, kann nur noch heiraten.
Wer verpartnert ist, kann dies bleiben, das heißt niemand wird gezwungen zu heiraten.
Viele von uns haben je nach Lebensalter erleben dürfen, was es für ein langer Weg bis zum heutigen Tage war, und ich glaube, es ist gerade auch für die Jüngeren unter uns wichtig, einen Blick zurückzuwerfen.
Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches existierte vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt.
Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175 a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus.
Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung des § 175 zurück; der § 175 a wurde weiterhin angewendet. Ab Ende der 1950er Jahre wurden homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen.
Die Bundesrepublik Deutschland hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175 a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest.
Noch am 10. Mai 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht: „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz. Deshalb könnten sich Homosexuelle nicht auf das durch das Grundgesetz garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit berufen.“
1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen bei 14 Jahren lag.
Doch auch nach der Entkriminalisierung wurde j-doch die polizeiliche Sammlung der Daten von Homosexuellen in Rosa Listen fortgesetzt. Das Handbuch der Kriminalistik sah noch 1978 die Führung von Homosexuellenkarteien als notwendige Maßnahme zur Wahrnehmung der polizeilichen Sicherungsaufgaben an.
Erst nach der Wiedervereinigung wurde 1994 der § 175 auch für das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben.
Ab dem Ende der 1990er Jahre wurde in Deutschland um die staatliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren gekämpft, die im Februar 2001 zur Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes führte. Seit Anfang der 2010er Jahre wird darüber hinaus die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe gefordert.
Die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist heute in 24 Staaten der Welt politische und gelebte Realität.
Allein im letzten Jahr haben Irland, Grönland, Mexiko, die USA und Portugal in dieser wichtigen Bürgerrechtsfrage eindeutige Fakten geschaffen; zuletzt Australien in einer Volksabstimmung.
Die Öffnung der Ehe auch für uns gleichgeschlechtliche Paare ist ein wichtiger Indikator für Gleichberechtigung und Freiheit in einer pluralen und offenen Gesellschaft; einer Gesellschaft, in der die Akzeptanz und der Schutz von Minderheiten die Gemeinschaft und somit das Miteinander unter den Menschen stärkt.
Und dennoch zelebrierte die Bundesrepublik Deutschland lange Zeit eine Sonderform, die einzig und allein für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen wurde: die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Sie wurde 2001 eingeführt und bis zum Jahr 2015 mehrmals – nach Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht – nachgebessert und bietet bis heute keine völlige Gleichstellung zum Eherecht. Der Staat fordert zwar auf der eine Seite von den gleichgeschlechtlichen Paaren 100 Prozent Pflichterfüllung, aber die gleichen Rechte bleiben ihnen weiterhin versagt.
Wir sprechen hierbei nicht über Sonderrechte oder die Bevorteilung einzelner Bevölkerungsgruppen, sondern wir sprechen über die Gleichstellung von gemischt- und gleichgeschlechtlichen Paaren im Eherecht. Wir sprechen über gleiches Rechte für alle!
Und so war es immer das Verfassungsgericht, das den Gesetzgeber antreiben musste. Artikel 6 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes stellt Ehe und Familie zwar unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 17. Juli 2002 geurteilt, „dass der Schutz der Ehe nicht in Gefahr ist, wenn gleichgeschlechtliche Lebenspartner gleiche Rechte erhielten.“ Am 7. Juli 2009 urteilte das Gericht noch schärfer: „Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind.“
So wurde in der Vergangenheit die rechtliche Gleichstellung zwischen Ehen und eingetragenen Partnerschaften nur auf Druck des Verfassungsgerichtes weiterentwickelt.
2005 wurde das Unterhaltsrecht weitgehend angeglichen, die Stiefkind-Adoption zugelassen und die Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen.
2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer nicht benachteiligt werden dürfen.
Seit 2013 profitieren eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting. 2014 folgte mit der Einführung der Sukzessiv-Adoption ein weiterer wichtiger Schritt: Homosexuelle Paare konnten nun nicht nur leibliche, sondern auch adoptierte Kinder des jeweils anderen Partners nach einer gewissen Übergangsfrist ebenfalls adoptieren.
Wenn nun die Ehe für alle kommt, dann bringt das gleichgeschlechtlichen Paaren vor allem zwei Vorteile:
Erstens können sie sich auch ganz offiziell Ehepartner nennen
Und zweitens haben sie damit auch das gleiche Recht, Kinder zu adoptieren wie andere Ehepaare eben auch.
Aufgrund der klaren Rechtsprechungslinie des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten gleichgeschlechtlicher Paare sind sich die meisten Verfasungsrechtsexperten sicher, dass das Bundesverfassungsgericht die Öffnung der Ehe aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht wieder aufheben wird, auch wenn es Stimmen vor allem aus dem rechtskonservativen Lager gibt, die behaupten, dass zur Öffnung der Ehe eine vorherige Verfassungsänderung nötig sei.
Diese neue Rechte, die sich zwar mit einer lesbischen Spitzenkandidatin schmückt, spricht uns lesbischen und schwulen Paaren immer noch das Recht ab, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2002 entschieden, gleiche Rechte zu erhalten, „weil der Schutz der Ehe nicht in Gefahr ist, wenn gleichgeschlechtliche Lebenspartner gleiche Rechte erhielten.“
Dem setze ich entgegnen:
Man hat uns für unsere Art zu leben, ermordet (ich denke an Bürgerrechtler Harvey Milk und die Menschen in 13 Ländern der Welt, in denen auf Homosexualität die Todesstrafe steht).
Man sperrt uns für unsere Art zu leben ein, denn in 72 Ländern der Welt wird Homosexualität kriminalisiert, davon in 45 Staaten.
Man hat uns verprügelt, verleumdet und diskriminiert.
Aber niemanden ist es gelungen, uns unsere Würde zu nehmen und unser Recht, so zu leben, wie wir es für richtig erachten.
Und so ist es ein Sieg und ein Triumph, wenn 2017 – fast 50 Jahre nach den Ereignissen von 1969 in der Christopher Street in New York und 40 Jahre nach dem erstem Christopher Street in Deutschland – auch endlich hierzulande Lesben und Schwule eine Ehe eingehen können, die der zwischen Heterosexuellen gleichgestellt ist.
Es ist endlich vorbei damit, dass uns eine „Verpartnerung“ angeboten wurde, die uns in unseren beschnittenen Rechten so deutlich machte:
Ihr seid als Mensch nicht gleichberechtigt.
Ihr habt den falschen Sex.
Ihr macht mit Euren Geschlechtsteilen nicht das, was die Mehrheit damit macht und was die Kirche gut findet, weswegen wir Euch die Rechte der Mehrheit vorenthalten.
Wenn jetzt die Ehe für alle möglich ist, wenn man jetzt bereit ist, Lesben und Schwulen die gleichen Möglichkeiten wie Heterosexuellen einzuräumen, dann hat das auch damit zu tun, dass wir unsere vermeintliche Andersartigkeit nicht verteidigen oder gar rechtfertigen müssen, wenn wir gleiche Rechte verlangen, zumal wir gleiche Pflichten schon immer hatten.
Also können wir uns endlich auf das konzentrieren, was das Wichtigste ist – die Liebe.
Schon in der Bibel heißt es:
Die Liebe ist geduldig und freundlich.
Sie kennt keinen Neid, keine Selbstsucht,
sie prahlt nicht und ist nicht überheblich.
Liebe ist weder verletzend
noch auf sich selbst bedacht,
weder reizbar noch nachtragend.
Sie freut sich nicht am Unrecht,
sondern freut sich, wenn die Wahrheit siegt.
Diese Liebe erträgt alles, sie glaubt alles,
sie hofft alles und hält allem stand.
Ihr alle seid füreinander da und Eure Liebe ruht auf einem festen Fundament von Zuneigung und Vertrauen. Ihr seid als Paare zusammengewachsen und Ihr habt die wundervolle Erfahrung gemacht, dass Ihr Euch aufeinander verlassen könnt.
Ihr spürt und erlebt jeden Tag, wie Ihr durch Zuneigung und Liebe, aber auch durch gegenseitigen Respekt Euer Leben bereichert.
Euer erneutes Ja-Wort gilt also heute dem Menschen, für den Ihr Euch schon lange entschieden habt. Damit bestätigt Ihr ihm nochmals: „Ich liebe Dich so, wie Du bist mit all den großen und kleinen Ecken und Kanten, die Dich so einzigartig und für mich so liebenswert machen.“
Es ist der ganze Mensch, auch all das Unerklärbare, welches die Anziehungskraft Eures Partners bzw. Eurer Partnerin für Euch ausmacht.
All das zusammen, das, was man erklären kann, und das, was uns verborgen bleibt und sich ausschließlich in Euren Gefühlen zeigt, bestärkt Euch darin, diesen Schritt heute noch einmal gehen zu wollen.
Die Liebe ist wie das Leben selbst, kein ruhiger und bequemer Zustand, sondern ein großes, ein wunderbares Abenteuer.
Lieben heißt zum anderen sagen: Du wirst nie untergehen, denn unsere Liebe erträgt alles, sie glaubt alles, sie hofft alles, sie duldet alles. Unsere Liebe hört niemals auf. Das ist das Geheimnis der Liebe, dass sie zwei Menschen verbindet, die jeder für sich allein sein könnten und die es doch nicht sein wollen, weil sie ohne den anderen nicht mehr leben können.
Und heute werden wir alle gemeinsam die Möglichkeit haben, anlässlich der Umwandlung der Lebens-partnerschaft in die Ehe unser Versprechen gegenüber unserem Partner, unser Partnerin zu erneuern.
Der Dalai Lama hat es wie folgt beschrieben:
„Es ist lebenswichtig, in den Beziehungen zum anderen viel Raum für Wandel zu lassen.
Zu solchen Änderungen kommt es in Übergangsphasen, in denen die Liebe tatsächlich reifen und sich ausweiten kann.
Dann ist man in der Lage, den anderen wirklich zu kennen, ihn zu sehen, wie er ist, mit seinen Fehlern und Schwächen, ein menschliches Wesen wie man selbst.
Erst in diesem Stadium ist man so weit, dass man sich ehrlich für den anderen entscheiden kann – ein wahrer Akt der Liebe.“
Ich freue mich daher, dass ich hier heute genau solchen Menschen begegne, die mit derselben Begeisterung und großem Respekt von ihrem Partner/ihrer Partnerin sprechen, wie sie es schon am ersten Tag getan haben.
Ihr habt schon einmal versprochen, die Liebe, die Ihr am Anfang empfunden habt, aufzubewahren. Und Ihr seid immer noch glücklich, dass Ihr Euch gefunden habt.
Und daher seid Ihr genau in diesem Stadium Eurer Beziehung, die der Dalai Lama beschrieben hat.
Ihr kennt und akzeptiert Eure Schwächen und Stärken, denn wir haben alle Höhen und Tiefen in unseren Beziehungen erlebt: Krankheit und Gesundheit, Scheitern und Erfolg und die üblichen Hürden des Lebens.
Und daher sollten wir die heutige Umwandlung nicht nur als eine Erneuerung unseres Gelöbnisses, sondern als ein Privileg ansehen, unserem Partner/unserer Partnerin noch einmal zu sagen, wie sehr wir ihn/sie lieben und dass wir uns ein Leben ohne ihn/ohne sie nicht mehr vorstellen können.
Miteinander lachen und weinen.
Füreinander sorgen und alles teilen.
Miteinander laufen oder schlendern oder wer mag, auch rennen und hasten.
Die gemeinsame Zukunft weiter gestalten, denn egal, was unser Leben noch alles bringen mag, wir sind dankbar, dass wir unseren jeweiligen Schatz gefunden haben.
Ich möchte Dich lieben, ohne Dich einzuengen.
Dich wertschätzen, ohne Dich zu bewerten.
Zu Dir kommen, ohne mich Dir aufzudrängen.
Dich einladen, ohne Forderungen an Dich zu stellen.
Dir etwas schenken, ohne Erwartungen daran zu knüpfen.
Von Dir Abschied nehmen, ohne Wesentliches versäumt zu haben.
Dir meine Gefühle mitteilen, ohne Dich für sie verantwortlich zu machen.
Dich informieren, ohne Dich zu belehren.
Dir helfen, ohne Dich zu beleidigen.
Mich um Dich kümmern, ohne Dich verändern zu wollen.
Mich an Dir freuen, so wie Du bist.
Wo Kälte war, hast Du Wärme gebracht.
Wo Dunkelheit war, hast Du Licht gebracht.
Unsere Zukunft liegt in dem Weg, den wir gemeinsam gewählt haben.
Der wahre Zauber der Liebe heißt nicht, Veränderungen zu scheuen, sondern den Weg gemeinsam zu gehen, Hand in Hand.
Was auch immer vor uns liegen mag,
Gutes oder Schlechtes, wir werden es gemeinsam meistern.
Bevor ich noch einige organisatorische Hinweise zum weiteren Ablauf gebe, möchte ich mich zunächst bei Tom Putsch bedanken, der uns nicht nur so stimmungsvoll begleitet hat, sondern auch den ganzen Abend mit seiner Musik verzaubern wird.
Ich bedanke mich, dass er sein heutiges Honorar der AIDS-Hilfe Heidelberg stiftet.